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Information zum Verlustersatz II - Aliquotierung

Veröffentlicht am 01. August 2022

Für die Auszahlung des COVID bedingten Verlustersatzes „Verlustersatz II“ standen insgesamt € 20 Mio. zur Verfügung, welche am 27.07.2022 aliquot an die Antrag­steller im Schweine- bzw. Lege­hennen­bereich ausbezahlt worden sind.

Berechnung der einzelbetrieblichen Unterstützungsbeträge

Die einzel­betrieblichen Unter­stützungs­beträge wurden wie bereits beim Verlustersatz I als pauschale betriebliche Verluste je nach Tier­bestand von der Bundesanstalt für Agrar­wirtschaft und Bergbauern­fragen berechnet und von der AMA auf die vorhandenen € 20 Mio. umgerechnet.

Da der Betrag von  19 Mio. für den Schweine- und € 1 Mio. für den Legehennenbereich mit Boden­haltung eine absolute Obergrenze darstellt, ist es zu einer aliquoten Kürzung des Auszahlungsbetrages gekommen. Diese Kürzung ist am Auszahlungsbescheid der AMA dargestellt und ist nicht auf eine Kürzung der kolportierten € 19 Mio. für den Schweine­bereich zurückzuführen. Die Information, ob die Anzahl an Antrag­stellern gestiegen ist (beim ersten Antrag wurden auf Grund von fehlerhaften Angaben manche Betriebe abgelehnt), ist uns derzeit nicht bekannt.

Die Gesamtunterstützung (inkl. dem Verlustersatz I) für den Schweinesektor betrug somit 2021 und 2022 rund 48 Mio Euro. Die erfolgreiche Arbeit für die gesamte Branche und die gemeinsame Forderung der Erzeuger­ge­mein­schaften und des VÖS nach einem pauschalen Verlustersatz stellen eine spürbare Hilfe für jeden Betrieb dar.

Weiters wird es Ende 2022 eine unbürokratische Unterstützung der österreichischen Landwirtschaft im Rahmen des „Versorgungssicherung-Pakets“ geben, welches insgesamt mit  110 Mio. dotiert und bereits beschlossen wurde. Die Schweine­haltung wird hier, wie alle anderen Sektoren in der Landwirtschaft, mitbedacht. Die Unterstützung im tier­bezogenen Bereich wird über einen Betrag pro gehaltener Groß­vieh­einheit erfolgen bzw. berechnet.