Skip to main content

Corona-Verlustersatz

Information zum Covid-Verlustersatz II

Antragstellung Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft ab heute 25. April 2022 möglich!
siehe auch Beitrag Landwirtschaftskammer Niederösterreich ONLINE

Laden Sie hier die Ausfüllhilfe der Agrarmarkt Austria herunter!

 

Sehr geehrte Landwirte und Landwirtinnen!

Wir wissen, dass in der Schweineproduktion derzeit für alle Produzenten in den verschiedenen Sparten eine finanziell mehr als angespannte Situation vorherrscht.

Umso wichtiger war und ist es, dass in Erzeugergemeinschaften organisierte Schweineproduzenten gemeinsame Gespräche mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus führen. Durch Bestrebungen vom Verband Österreichischer Schweinebauern und mit Unterstützung der Interessensvertretung und der Politik konnte die wirksame Maßnahme zur Unterstützung in der Schweinehaltung mit dem „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“, verlängert werden – und dies für alle Schweinebauern in Österreich!

Wir möchten Sie hiermit über die ersten Details informieren.

  • Gleiches Konzept wie beim ersten Verlustersatz
  • Die Berechnungen des Verlustes im Betriebszweig werden durch die Bundesanstalt für Agrarwissenschaft und Bergbauernfragen (BAB) durchgeführt
  • 70% des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Zuschuss gewährt
  • Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss
  • Betrachtungszeitraum von Dezember 2021 bis Februar 2022
  • Exakte Beträge liegen im April 2022 vor
  • Die Beantragung ist ab April 2022 über die AMA möglich

Bundesminister Köstinger betont Zusammenarbeit mit Erzeugerorganisationen

Mit dem Paket in der Höhe von 20 Mio. Euro verlängert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus nun eine wirksame Maßnahme zur Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern. Der Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS) war - wie auch beim ersten Verlustersatzpaket - maßgeblich an der Entwicklung dieses Instruments beteiligt. Der Verlustersatz kann ab April bei der AMA beantragt werden. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger betont die gute Zusammenarbeit mit dem VÖS: "Gemeinsam mit den Erzeugerorganisationen haben wir damit eine Maßnahme geschaffen, wie wir den betroffenen Betrieben zumindest einen Teil ihres Einkommensverlustes der letzten Monate abgelten können. Damit können wir die angespannte Situation etwas entlasten."

Dieser Verlustersatz wird nur einen Teil der entgangenen Einkünfte wettmachen – sollte aber dennoch als positives Signal gesehen werden und daher gilt an dieser Stelle ein besonderer Dank an Bundesministerin Elisabeth Köstinger und dem BMLRT für die Unterstützung in herausfordernden Zeiten.

Es war das engagierte Handeln der Erzeugergemeinschaften, und nicht die Bemühungen des privaten Viehhandels, die zu diesem positiven Ergebnis geführt haben. 

                  Der Obmann:                                                                                    Die Geschäftsleitung:

Ing. Franz Rauscher e.h.                                                                              DI Werner Habermann e.h.