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Aktionsplan Schwanzkupieren
Ende des routinemäßigen Eingriffs - was SchweinehalterInnen ab jetzt beachten sollten?
Aufgrund der Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung im vergangenen Jahr und dem vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Aktionsplan Schwanzkupieren gelten seit 1.1.2023 neue Dokumentationsverpflichtungen in der Schweinehaltung.
Landwirtschaftskammer und LFI Niederösterreich informieren in den nächsten Wochen zu den rechtlichen Grundlagen sowie zur Durchführung des Aktionsplans in der Praxis bzw. stehen die dafür notwendigen Unterlagen auf der Homepage der Landwirtschaftskammer.
Grundlage für die genannten Änderungen ist das bereits seit längerer Zeit bestehende Verbot des routinemäßigen Schwanzkupierens bei Ferkeln in der EU. Österreich hat diese Vorgabe mit Wirksamkeit 1.1.2023 in der heimischen Tierschutzgesetzgebung umgesetzt. Nur wenn die sogenannte „Unerlässlichkeit“ festgestellt wird, darf weiter kupiert oder dürfen kupierte Tiere gehalten werden. Auch bei der Haltung von unkupierten Tieren sieht der Gesetzgeber neue Aufzeichnungsverpflichtungen vor. Die Neuerungen betreffen damit jeden schweinehaltenden Betrieb, unabhängig von Betriebsform und Anzahl an Schweinen.
Die Veranstaltungen sind für Landwirte kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich. Melden Sie sich bitte telefonisch bei Frau Hell unter 050 259 23100 oder online an: Aktionsplan Schwanzkupieren | LFI Niederösterreich
Termine:
Mittwoch, 22. Februar, 13:30 bis 16:30 Uhr in Horn, Anmeldung: Aktionsplan Schwanzkupieren | LFI Niederösterreich
Freitag, 24. Februar, 9 – 12 Uhr in Inning, Anmeldung: Aktionsplan Schwanzkupieren | LFI Niederösterreich
Montag, 6. März, 9 – 12 Uhr als Webinar, Anmeldung: Aktionsplan Schwanzkupieren | LFI Niederösterreich
Dienstag, 14. März, 18 – 21 Uhr als Webinar, Anmeldung: Aktionsplan Schwanzkupieren | LFI Niederösterreich
Weitere Informationen zum Aktionsplan und den Dokumentationsverpflichtungen finden Sie hier: Aktionsplan Schwanzkupieren | Landwirtschaftskammer Niederösterreich (lko.at)
