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Risikoanalyse im Aktionsplan "Schwanzkupieren" ist ONLINE
Österreich hat aufgrund des in der EU geltenden Verbots des routinemäßigen Schwanzkupierens den „Aktionsplan zur Reduktion von Schwanzkupieren bei Schweinen“ erarbeitet und mit den „Maßnahmen zur Reduktion des Schwanzkupierens und deren Dokumentation“ in der 1. Tierhaltungsverordnung (1. THVO) verankert.
In der Folge sind alle schweinehaltenden Betriebe, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Schweine ab 1.1.2023 mit Änderungen bezüglich Dokumentation und Meldung verpflichtet, Maßnahmen zur Reduktion des Schwanzkupierens zu ergreifen und diese auch zu dokumentieren. Das Kupieren des Schwanzes ist nur dann erlaubt, wenn der Eingriff nicht routinemäßig durchgeführt wird und der Eingriff zum Schutz anderer Schweine unerlässlich ist.
Schweinhaltende Betriebe müssen ab 2023 pro LFBIS Nummer jährlich folgende Maßnahmen setzen:
- Erhebung der Verletzungshäufigkeit an Schwänzen und Ohren je Tierkategorie
- Durchführung einer Risikoanalyse je Tierkategorie inkl. einem Stammdatenblatt
- Tierhaltererklärung
Webanwendung Risikoanalyse
Zur elektronischen Durchführung der Risikoanalyse samt Stammdatenblatt wurde sowohl eine App als auch eine PC-Anwendung programmiert. Die Anmeldung kann jeweils selbst durchgeführt werden.
Wie komme ich zur Anwendung?
Die Webanwendung der Risikoanalyse kann unter folgendem Link intelicon.eu/raWeb/secure/login.jsf oder mittels QR-Code aufgerufen werden:
Anbei steht Ihnen die Anleitung zur Anwendung der Risikoanalyse mittels App bzw. Webanwendung als Download zur Verfügung:
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Verfügung bzw. wenden Sie sich bitte an:
Elisabeth Scherz, Schweinehaltung Österreich
+43 664 887 119 43
Fachliche Informationen (Allgemeine Informationen Schwanzbeißen, Ursachen und Vorsorge) sowie Unterlagen zur Dokumentation (Risikoanalyse, Tierhaltererklärung) finden Sie unter folgenden Links:
