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Finanzierungshilfe für den Betriebsmittelzukauf

Veröffentlicht am 08. Oktober 2026

Am Freitag, 21. August 2026 wurde seitens der Bundesregierung aufgrund der enormen Schäden durch Trockenheit und Hitze ein „Dürre-Hilfspaket“ für die heimische Landwirtschaft, trotz schwieriger budgetärer Ausgangslage, mit folgenden Punkten vereinbart:

  • Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen
  • Zinsenzuschuss für Betriebsmittelkredite
  • Zusätzliche Ratenstundungen bei Agrarinvestitionskrediten
  • Erhöhung des Prämienzuschusses in der Hagelversicherung im Jahr 2027

Nachfolgend informieren wir Sie im Detail über den Zinsenzuschuss für Betriebsmittelkredite, mit dem Sie Betriebsmitteln, die für die pflanzliche und tierische Produktion erforderlich sind, finanzieren und zu deutlich vergünstigten Konditionen absichern können. Dazu zählen unter anderem Futtermittel, Saatgut, Düngemittel und Pflanzenschutzmittel. Der Verwendungszweck ist im Darlehensvertrag zu vereinbaren.

Zinsenzuschuss für Betriebsmittelkredite

Die anhaltende Dürre hat die Futterverfügbarkeit in vielen Regionen deutlich eingeschränkt. Für zahlreiche Betriebe bedeutet das steigende Futterkosten und Unsicherheit bei der weiteren Bestandsführung. Um diese Zeit zu überbrücken, steht Ihnen im Rahmen des Dürre-Hilfspakets ein Darlehensmodell zur Verfügung, das den Futtermittelzukauf zu deutlich vergünstigten Zinskonditionen ermöglicht. Die Abwicklung erfolgt als agrarische De-minimis-Beihilfe, wodurch keine langwierigen Genehmigungsprozesse auf EU-Ebene erforderlich sind.

Die Konditionen im Überblick

Der Darlehensvertrag wird mit einem in Österreich niedergelassenen Kreditinstitut abgeschlossen:

  • Darlehenslaufzeit: mind. 12 und max. 36 Monate
  • Mindestdarlehenshöhe je Betrieb: 5.000 Euro
  • Kreditobergrenze je Betrieb: 75.000 Euro
  • Förderfähiges Darlehensvolumen: max. 750 Euro je ha oder GVE
  • Maximaler Darlehenszinssatz: 3,9 %
  • Zinsenzuschuss: rd. 2,75 % (Zuschuss zu den Zinsen im Ausmaß von mind. 2,5 %)
    bei Nachweis einer Versicherung im Jahr 2026 gegen Dürre Erhöhung auf 2,75 %. Bei Neueinstieg in die Dürreversicherung für das Jahr 2027 mit entsprechendem Nachweis ebenfalls Erhöhung des Zuschusses auf 2,75 %
  • Effektiver Zinssatz für Ihren Betrieb: rd. 1,40 % bzw 1,15 %
    (errechnet sich nach Abzug des geförderten Zinszuschusses (2,5 % bzw. 2,75 %)

Konkrete Beispielrechnung

Das förderfähige Darlehensvolumen richtet sich wahlweise nach der bewirtschafteten Fläche (ha) oder nach den Großvieheinheiten (GVE) Ihres Betriebs:

Berechnungsgrundlage Nach Tieranzahl (GVE) lt. Ø Tierbestand 2025
Beispiel a) Betrieb mit 130 Sauen (0,50 GVE) und 500 Ferkel (0,07 GVE) ergibt 100 GVE

b) Betrieb mit rund 334 Mastschweine (0,30 GVE) ergibt 100 GVE

Betrieb mit 130 Stier bis 2 Jahre (0,60 GVE) und 55 Kälber (0,40 GVE) ergibt 100
Bemessungsgrundlage jeweils 100 GVE
Berechnung 100 GVE × 750 €
Max. förderfähiges Darlehensvolumen 75.000 €
Effektiver Zinssatz ca. 1,15 %
3,90 % − 2,75 % Förderung
Jährliche Zinsen ca. 863 €

Die heimischen Banken gewähren im Zusammenhang mit der Dürre üblicherweise günstige Konditionen, die dargestellte Berechnung zeigt daher die maximal möglichen jährlichen Zinsen.

Wir, als Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf, unterstützen Sie ZUSÄTZLICH!

Als Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf eGen konnten wir mit der Raiffeisenbankengruppe NÖ-Wien (37 NÖ Raiffeisenbanken und die RLB NÖ-Wien) darüber hinaus vereinbaren, dass die Kreditaktion „Elementarschadenskredit“ (mehr dazu) insbesondere auch für unsere Mitglieder besteht. Bei Raiffeisenbanken in NÖ und der RLB NÖ-Wien erhalten betroffene Landwirte rasche und günstige Kredite bis 75.000,- EUR mit Laufzeit bis zu 3 Jahren (Laufzeit wird auf etwaige Anforderungen für Zinszuschuss angepasst bzw. Kreditbetrag aufgeteilt). Für den Darlehenszinssatz gilt für unsere Betriebe die Kondition von Förderkrediten (AIK-Kredite: aktuell Bruttozinssatz 4,10 %) als Obergrenze, bei Darlehen mit Zinszuschuss die vom BMLUK vorgegebene Höchstgrenze von 3,9 %. Raiffeisenbanken werden bei den Konditionen (fix oder variabel) aber die besondere Situation aufgrund der Dürre berücksichtigen.

Wenn der Aufschlag z.B. 0,75 % auf den 3-Monats-Euribor beträgt, ergibt das bei einem aktuellen 3-Monats-Euribor von rd. 2,5 % einen Zinssatz von rd. 3,25 %. Für unsere Betriebe bedeutet das einen konkreten Vorteil: Da sich der Zinsenzuschuss von 2,75 % auf diesen niedrigeren Zinssatz auswirkt, sinkt auch der effektive jährliche Zinssatz für Sie – auf rd. 0,5 %.

Am Beispiel eines Darlehens von 50.000 Euro zeigt sich der Effekt deutlich. Bei einem effektiven Zinssatz von rd. 0,5 % fallen jährlich Zinsen von rd. 250 Euro an. Mit dieser Vereinbarung konnten wir als Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf eGen die Kosten für unsere Betriebe nochmals senken bzw. für Sie verbesserte Konditionen vereinbaren.

Jetzt handeln

Uns ist bewusst, dass die Futterknappheit für viele Betriebe eine schwierige Entscheidung und eine finanzielle Belastung bedeutet – normal weiterproduzieren oder die Einstallung zurückfahren. Mit dieser Vereinbarung schaffen wir als Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf die Basis, damit Sie rasch entsprechende Futtermittelkontrakte abschließen können, bevor die Futterpreise eventuell weiter steigen. Wir appellieren daher an Sie: Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Futtermittelversorgung für den Herbst und Winter frühzeitig abzusichern und weiterhin normal zu produzieren. Denn nur so bleibt die Schweinehaltung in unserer Region auch über diese Dürre hinaus stabil.

 Für Fragen zu den Konditionen und zur Antragstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Setzen Sie sich bei Interesse zeitnah mit uns oder direkt mit Ihrer Hausbank in Verbindung.