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Herkunft von Fleisch muss in Kantinen künftig gekennzeichnet werden

Veröffentlicht am 13. Januar 2023

Die lange angekündigte Herkunfts­kennzeichnung in der Gemeinschafts­verpflegung kommt. Ein Verordnungs­entwurf wurde veröffentlicht und soll bis Mitte 2023 in Kraft treten. 

Die Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf hat dazu eine Stellungnahme abgegeben und weist dringend darauf hin, dass es sich bei dieser Verordnung nur um einen Start­punkt eines Stufen­planes handeln kann. Einzelne Möglichkeiten der Umsetzung lt. dem Verordnungsentwurf fehlen bzw. gehen aus unserer Sicht am Ziel vorbei und verbessern nicht die Information für den Konsumenten. 

Verordnungsentwurf kann nur erster Schritt sein

Grundsätzlich sehen wir diese Verordnung in der Gemeinschaftsverpflegung als wichtigen ersten Schritt. Im Sinne einer Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis zum Konsumenten müssen weitere Aspekte Berücksichtigung finden:

  • Aus unserer Sicht muss auf jeden Fall sowohl die Fleischverarbeitung als auch die Gastronomie in diese Verordnung mit aufgenommen werden, um eine umfassende Transparenz bieten zu können.
  • Die Abgrenzungsmöglichkeit mit der Angabe von „EU“ oder „Nicht-EU“ als Herkunftskennzeichnung ist in der Verordnung unzureichend, weshalb wir eine verpflichtende Angabe des Nationalstaates der Lebensmittel­herkunft fordern. Sollte dies nicht eingearbeitet werden, ist diese Ver­ordnung aus unserer Sicht bezüglich der Transparenz sowie gegenüber den Konsumenten nicht zielführend, sondern führt zu einer Irritation. Heimische Lebensmittel bzw. heimische Standards würden ansonsten mit sämtlichen EU-Herkünften gleich­gesetzt.
  • Generell ist die Herkunft „EU“ sehr weit gegriffen und wiederspiegelt keines­falls die Regionalität. Angrenzende Nachbarregionen (z.B. Bayern) haben oftmals ähnliche Produktions­be­dingungen wie wir in Österreich und auch die Handels­verschränkungen sind deutlich enger, während weiter entfernte EU-Regionen (z.B. Baltikum, Iberische Halbinsel, usw.) vielfach völlig andere Gegebenheiten haben.
  • Die Möglichkeit, die Information über die Herkunft als Prozentsatz am Gesamt­einkauf bezogen auf einen Zeitraum von bis zu einem Jahr zu geben, gibt keinerlei konkrete Auskunft über die Herkunft des einzelnen Gerichts bzw. der dazu verwendeten Lebens­mittel. Von dieser Möglichkeit der Auslobung (prozentuell bezogen auf 1 Jahr) ist gänzlich Abstand zu nehmen.
  • Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass es ohne ent­sprechender Kontrolle (und einem Kontroll­system dahinter) zu keiner gravierenden Veränderung des Ein­kaufs­verhaltens der Gemeinschafts­verpflegungen kommen wird, somit wird diese Verordnung folgenlos bleiben.

Die Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf ersucht dringend diese Inputs zu berücksichtigen, damit dem Wunsch vieler Konsumenten nach regionaler Produktion nachgekommen und die Versorgungssicherheit aus heimischer Produktion gestärkt wird.

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