Information zum Verlustersatz II - Aliquotierung
Veröffentlicht am 01. August 2022
Für die Auszahlung des COVID bedingten Verlustersatzes „Verlustersatz II“ standen insgesamt € 20 Mio. zur Verfügung, welche am 27.07.2022 aliquot an die Antragsteller im Schweine- bzw. Legehennenbereich ausbezahlt worden sind.
Berechnung der einzelbetrieblichen Unterstützungsbeträge
Die einzelbetrieblichen Unterstützungsbeträge wurden wie bereits beim Verlustersatz I als pauschale betriebliche Verluste je nach Tierbestand von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen berechnet und von der AMA auf die vorhandenen € 20 Mio. umgerechnet.
Da der Betrag von € 19 Mio. für den Schweine- und € 1 Mio. für den Legehennenbereich mit Bodenhaltung eine absolute Obergrenze darstellt, ist es zu einer aliquoten Kürzung des Auszahlungsbetrages gekommen. Diese Kürzung ist am Auszahlungsbescheid der AMA dargestellt und ist nicht auf eine Kürzung der kolportierten € 19 Mio. für den Schweinebereich zurückzuführen. Die Information, ob die Anzahl an Antragstellern gestiegen ist (beim ersten Antrag wurden auf Grund von fehlerhaften Angaben manche Betriebe abgelehnt), ist uns derzeit nicht bekannt.
Die Gesamtunterstützung (inkl. dem Verlustersatz I) für den Schweinesektor betrug somit 2021 und 2022 rund 48 Mio Euro. Die erfolgreiche Arbeit für die gesamte Branche und die gemeinsame Forderung der Erzeugergemeinschaften und des VÖS nach einem pauschalen Verlustersatz stellen eine spürbare Hilfe für jeden Betrieb dar.
Weiters wird es Ende 2022 eine unbürokratische Unterstützung der österreichischen Landwirtschaft im Rahmen des „Versorgungssicherung-Pakets“ geben, welches insgesamt mit € 110 Mio. dotiert und bereits beschlossen wurde. Die Schweinehaltung wird hier, wie alle anderen Sektoren in der Landwirtschaft, mitbedacht. Die Unterstützung im tierbezogenen Bereich wird über einen Betrag pro gehaltener Großvieheinheit erfolgen bzw. berechnet.