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Investieren mit Weitblick: Fördermöglichkeiten für die Schweinehaltung nutzen

Veröffentlicht am 23. Oktober 2026

Produktion stärken. Qualität verbessern. Versorgung sichern.

Die gesetzlichen Vorgaben für die Schweinehaltung stellen viele Betriebe vor erhebliche Investitions- und Anpassungsherausforderungen. Gleichzeitig wurden die Fördermöglichkeiten für bauliche Investitionen zuletzt deutlich ausgeweitet. Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich hat dazu die wichtigsten Fristen und Fördermöglichkeiten übersichtlich dargestellt. Die zentralen Punkte daraus haben wir für Sie aufbereitet.

Wesentliche Fristen

  • Ab 2033: Verpflichtende Umstellung auf Bewegungsbuchten im Abferkelbereich. Gruppenhaltung im Deckzentrum, Einzelstandhaltung nur mehr maximal zehn Tage.
  • Ab 2034: Anpassung bestehender Vollspaltenbuchten in Ferkelaufzucht, Mast und Zuchtläuferhaltung an die neuen gesetzlichen Vorgaben. Für bestimmte, rechtzeitig gemeldete Ausnahmefälle können verlängerte Übergangsfristen gelten.

Verbesserte Fördermöglichkeiten

Im Rahmen der aktuellen Förderperiode LE 2023–2027 wurde die Investitionsförderung deutlich ausgeweitet:

  • Reguläres Kostenkontingent: 400.000 € netto je Hauptbetrieb
  • Impulsprogramm (seit 1.1.2024): Erhöhung auf 500.000 € netto für Investitionen in besonders tierfreundlichen Stallbau sowie für bodennahe Gülleausbringung, Gülleseparatoren, Beregnungsanlagen und Multiphasenfütterung bei Schweinen
  • Zusätzliche Förderung (seit 1.8.2024): Weitere 200.000 € netto für den Bau bzw. Umbau tierfreundlicher Ställe in der Schweinezucht, Ferkelaufzucht und Mast

Damit ergibt sich ein mögliches Gesamtkostenkontingent von bis zu 700.000 € netto bis 2027.

Wichtige Termine für Förderprojekte

  • Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich bis zu drei Jahre.
  • Wegen des Endes der Förderperiode müssen Projekte spätestens bis 31. Dezember 2028 baubehördlich fertiggestellt sein.
  • Die Förderabrechnung kann anschließend noch bis spätestens 30. Juni 2029 eingereicht werden.

Für die Förderabrechnung entscheidend: Eine baubehördliche Bewilligung muss vorliegen, und die Fertigstellung muss der Baubehörde gemeldet werden. Auch einzelne Bauabschnitte können unter bestimmten Voraussetzungen separat fertiggestellt und gemeldet werden.

Bauabschnitte als eigenständige Investitionen

Schweinehaltende Betriebe sollten notwendige Stallanpassungen frühzeitig planen. Sowohl die aktuelle als auch die nächste Förderperiode können dabei Unterstützung bieten – welche konkreten Rahmenbedingungen ab der kommenden Periode gelten werden, steht laut LK NÖ allerdings noch nicht fest. Bei größeren Projekten kann es sinnvoll sein, die Vorhaben in zeitlich abgestimmte Bauabschnitte aufzuteilen und auf die aktuelle sowie die nächste Periode zu verteilen. Wie ein Praxisbeispiel der LK NÖ zu einem Zu- und Umbau in der Schweinezucht zeigt, lässt sich ein größeres Bauvorhaben in mehrere Bauabschnitte gliedern (siehe Grafik im verlinkten Artikel). So kann ein Betrieb das Förderkontingent der laufenden Periode für einen ersten Bauabschnitt ausschöpfen, während weitere Bauabschnitte in der nächsten Förderperiode beantragt werden. Dadurch werden die gesetzlichen Fristen 2033 und 2034 eingehalten und die Investitionen lassen sich finanziell leichter auf den Betrieb abstimmen.

Den vollständigen Artikel mit allen Details finden Sie bei der Landwirtschaftskammer Niederösterreich: Investieren mit Weitblick: Fördermöglichkeiten für die Schweinehaltung nutzen