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Presseaussendung des VÖS!

Veröffentlicht am 04. Juli 2022

Nach einer lang andauernden und sehr intensiven Debatte über die heimische Schweine­wirtschaft sieht der Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS) in den geplanten Novellierungen des Tierschutzgesetzes und der 1. Tierhaltungsverordnung ein umsetzbares Gesamtpaket für die österreichischen Schweinebäuerinnen und -bauern. Der Beschluss des Pakets wird Ruhe in eine oft unsachliche mediale Auseinandersetzung bringen und die notwendige Planungssicherheit gewährleisten. Dank gilt den zuständigen Ministern Johannes Rauch und Norbert Totschnig, die bei den vorliegenden Novellen den Erhalt der inländischen Lebensmittelproduktion und die Versorgungssicherheit nicht aus den Augen verloren haben.

Verbot von unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche

Die geplanten Novellierungen von Tierschutzgesetz und 1. Tierhaltungsverordnung sehen unter anderem ein Verbot der Haltung von Mastschweinen, Aufzuchtferkeln und Zuchtläufern in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche vor. Für Neu- und Umbauten bedeutet dies ein erhöhtes Platzangebot (bis zu 33% über EU-Standard), eine ausgewiesene Liegefläche, Mindestgrößen für Buchten (10m² in der Aufzucht, 20m² in der Mast), zusätzliches Beschäftigungsmaterial, sowie eine Klimatisierungs­möglichkeit.
Im Rahmen eines Forschungsprojektes sollen nun praxistaugliche Alternativen zur strukturlosen Vollspaltenbucht für alle bestehenden Stallungen erarbeitet werden, die die Grundlage für den neuen gesetzlichen Mindeststandard ab 01.01.2040 bilden.

„Wer in Österreich einen Schweinestall um- oder neu baut, muss ab 2023 einen Haltungs­standard einhalten, der europaweit seinesgleichen sucht. Mit diesem Paket gibt Österreich Standards vor, die weit über dem Großteil der europäischen Produktion liegen.“, so VÖS-Obmann Walter Lederhilger.

„Um das vollständige Verbot von unstrukturierten Voll­spalten­buchten bis 2040 umzusetzen, müssen im Rahmen eines Forschungsprojekts praxistaugliche Alternativen untersucht werden. Wirtschaftlich­keit und europäische Rahmen­bedingungen werden hier selbst­ver­ständlich berück­sichtigt. Durch den Investitions­schutz von 23 Jahren für alle Schweineställe ohne unstrukturierte Vollspaltenbuchten wurde auch eine wesentliche Verbesserung der Planungssicherheit erreicht.“

Darüber hinaus beinhaltet das Tierwohlpaket weitere Bestimmungen zum Schwanz­kupieren und ermöglicht die Verwendung der Inhalationsnarkose bei der Kastration von Ferkeln.

Marktbasierte Weiterentwicklung zu mehr Tierwohl

Neben dem Tierwohlpaket ist eine marktbasierte Umsetzung höherer Tierwohl­standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette entscheidend. Mit der Weiterentwicklung im AMA-Gütesiegel wurden die notwendigen Rahmen­bedingungen geschaffen, um bei entsprechender Nachfrage möglichst vielen Betrieben einen raschen Einstieg in Tierwohlsysteme zu er­möglichen.

„Insbesondere das höchste Tierwohl-Modul im AMA-Gütesiegel ist ein All-Inclusive-Paket: 100% mehr Platz, eingestreuter Liegebereich, Auslauf, regionale Eiweiß­futtermittel, Kastration unter Narkose und Kupierverzicht. Die Bereitschaft zu mehr Tierwohl in der Landwirtschaft ist da – nun müssen auch unsere Partner entlang der Wertschöpfungskette bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten Verantwortung übernehmen.

Die Mehrleistung der Landwirte muss auch honoriert werden!“, fordert VÖS-Geschäftsführer Michael Klaffenböck. „Unsere Schweinebäuerinnen und -bauern gehen trotz der schwierigen Marktlage und trotz der überschaubaren Nachfrage im Bereich Tierwohl massiv in Vorlage. Nur: allein kann die Landwirtschaft diesen Weg nicht gehen, er muss von der gesamten österreichischen Gesellschaft mitgetragen werden.“