Skip to main content

Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft

Veröffentlicht am 15. Dezember 2022

Für die Landwirtschaft wird es  einen Stromkostenzuschuss in Höhe von € 120 Mio. geben. 

Betriebe mit MFA brauchen dazu keinen Antrag stellen. Gewerbliche Betriebe ohne MFA können die Förderung jedoch nur beziehen, wenn sie bis zum 31.12.2022 einen MFA für 2022 nachreichen.

Pauschaler Zuschuss mit Flächen- und Tierbezug

  • Der Zuschuss wird nach flächen- und tierbezogenen Bewirtschaftungs­einheiten (Hektar/Großvieheinheiten) berechnet.
  • Basierend auf dem pauschalen Stromverbrauch wird ein Zuschuss in Höhe von etwa 10,4 Cent/kWh ausbezahlt.
  • Als Mindestbetrag werden jedenfalls 100 EUR pro Betrieb ausbezahlt.
  • Basis sind die Daten aus dem MFA 2022. Die Antragstellung für jene Betriebe, die im Jahr 2022 einen MFA abgegeben haben, erfolgt automatisch.
  • Betriebe ohne Mehrfachantrag 2022 können bis 31.12.2022 einen Antrag mit Angabe der Tierliste zum Stichtag 1. April 2022 nachreichen.

Die Landwirtschaftskammer Nieder­österrreich hat dazu eine Kurz­anleitung zur Anlage der Tierliste im eAMA für tier­haltende Betriebe erstellt. Sie können, soweit Ihr Betrieb einen eAMA-Zugang hat, die Nachreichung der Tierliste (und wenn notwendig die Verortung der Hofstelle) mit Hilfe der Anleitung bis 31. Dezember 2022 selbständig durchführen.

Sollte Ihr Betrieb noch nicht im eAMA angelegt sein, ist eine rasche Kontakt­aufnahme mit der zuständigen BBK/Bezirksstelle notwendig!  

Kurzanleitung zur Anlage der Tierliste in eAMA