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Tierhaltererklärung schon ausgefüllt?

Veröffentlicht am 06. Februar 2024

Österreich hat aufgrund des in der EU geltenden Verbots des routinemäßigen Schwanzkupierens den „Aktionsplan zur Reduktion von Schwanzkupieren bei Schweinen“ erarbeitet und mit den „Maßnahmen zur Reduktion des Schwanzkupierens und deren Dokumentation“ in der 1. Tierhaltungsverordnung (1. THVO) verankert.

Tierhaltererklärung bis 31. März abgeben

Seit 2023 sind neue Aufzeichnungsverpflichtungen bei der Haltung von Schweinen in Kraft getreten. Bis 31. März 2024 muss jeder Schweinehalter erstmals eine "Tierhaltererklärung“ im Verbrauchergesundheits-Informations-System (VIS) abgeben. Betriebe, die kupierte Schweine halten, begründen in diesem Dokument jährlich die Unerlässlichkeit des Kupierens. Außerdem muss bei der Haltung von kupierten Schweinen eine jährliche "Risikoanalyse“ durchgeführt werden.

pdfTierhaltererklärung für kupierte Tiere

pdfTierhaltererklärung für unkupierte Tiere

Gut Streitdorf übernimmt die VIS Meldung

Die Tierhaltererklärung muss bis spätestens 31. März 2024 beim VIS eingegangen sein. Auch eine Übermittlung an die Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf ist erforderlich. Der Nachweis der Unerlässlichkeit wird auf Ihrer Tierabrechnung angegeben und ist z.B. bei der geteilten Produktion (Ferkelkauf) notwendig. Wir ersuchen Sie daher um die Übermittlung Ihrer Tierhaltererklärung. 

Für die Erfassung im VIS stehen Ihnen zwei Meldewege zur Verfügung:

  1. Onlineeingabe über das VIS Web
  2. Die Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf übernimmt für Sie als autorisierte Meldestelle die Übermittlung Ihrer Tierhaltererklärung ans VIS

Sollten Sie die Eingabe beim VIS selber durchführen, finden Sie nachfolgend die Information zur Anmeldung bzw. Eingabe: 

  • Anforderungen der Zugangsdaten für das VIS: Nach Eingabe der Betriebsnummer und der Adressdaten erhalten Sie die Zugangsdaten zur VIS-Webanwendung, in der die Tierhaltererklärung eingegeben werden muss, per Post (VIS Web Zugangsdaten)
  • Zugang zum VIS-Webportal: Die Eingabe der Tierhaltererklärung ist seit 4. Dezember möglich. Die Erklärung finden Sie unter „Antrag“ -> „sonstige Anträge für Tierhalter“ -> „Tierhaltererklärung gemäß Tierhaltungsverordnung“ (Zugang Web Portal)
  • Anleitung zur Eingabe der Tierhaltererklärung (Benutzerhandbuch VIS Meldung):

Sollten Sie Fragen zu der VIS Datenbank oder zur Meldung an die Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.