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Vollspaltenböden: Neuer Gesetzesentwurf liegt vor – Webinar zur Information heute
Die Schweinehaltung Österreich, der Dachverband der bäuerlichen Erzeugerorganisationen, informiert über aktuelle gesetzliche Neuerungen mit weitreichenden Auswirkungen auf die Schweinehaltung in Österreich. Die im Jahr 2022 beschlossene Abschaffung von unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche wurde nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nun gesetzlich neu geregelt.
Ursprünglich war eine Übergangsfrist bis 2039 vorgesehen. Diese wurde jedoch vom VfGH als zu lang beurteilt und aufgehoben. Die neue politische Einigung legt das endgültige Aus für diese Haltungsform nun mit Mitte 2034 fest – das entsprechende Gesetz soll in der kommenden Woche im Nationalrat beschlossen werden.
Neuregelung: Übergangsfrist für bestehende Ställe
Laut aktuellem Gesetzesentwurf soll die Haltung in unstrukturierten Vollspaltenbuchten Mitte 2034 enden. Für Stallneubauten ab dem Jahr 2018 ist im Einzelfall eine Ausnahmefrist von bis zu 16 Jahren ab Baubewilligung vorgesehen – jedoch längstens bis 2038. Ab dem Jahr 2029 sollen zudem weitere Vorgaben in Kraft treten, darunter:
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Erhöhung der Mindestfläche pro Mastschwein von 0,7 auf 0,8 m²
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verpflichtendes Beschäftigungsmaterial in den Buchten
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keine verpflichtende Stroheinstreu
anbei das Infoschreiben der Schweinehaltung Österreich: Vollspaltenböden_Infoschreiben_Schweinehaltung_Österreich.pdf
Webinar zur Information der Mitgliedsbetriebe – heute um 13:00 Uhr
Zur Information über die aktuellen Entwicklungen lädt die Schweinehaltung Österreich heute um 13:00 Uhr zu einem Webinar zum Thema Vollspaltenböden ein. Obmann Rauscher und weitere Vertreter geben Einblick in den Stand der Verhandlungen und die zu erwartenden Auswirkungen auf Praxis und Betriebe.
Zugangsdaten zum Webinar:
Zoom-Link
Kenncode: 456421
Hinweis: Das Webinar ist technisch auf 1.000 Teilnehmer begrenzt. Eine Aufzeichnung wird zur Verfügung gestellt, falls die maximale Teilnehmerzahl überschritten wird.
Hintergrund: Regelungspaket ab 2022 und gesetzliche Zielsetzung
Die 2022 vorgestellten Novellen des Tierschutzgesetzes und der 1. Tierhaltungsverordnung sahen ein Verbot der Haltung von Mastschweinen, Aufzuchtferkeln und Zuchtläufern in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne abgegrenzte Funktionsbereiche vor. Künftig sollen die Buchten klar in Liege-, Aktivitäts- und Kotbereiche gegliedert sein. Vorgesehen sind außerdem mehr Platz pro Tier, organisches Beschäftigungsmaterial und technische Verbesserungen wie etwa Klimatisierung. Für Neu- und Umbauten ab 2023 galten diese Anforderungen bereits.
Bewertung aus Sicht der Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf
Während Tierschutzorganisationen den neuen Gesetzesentwurf als unzureichend bezeichnen, betonen politische Vertreter die Bedeutung verlässlicher Rahmenbedingungen und langfristiger Planungssicherheit für die Betriebe. Aus Sicht der Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf stellen die neuen Vorgaben eine erhebliche Herausforderung dar – insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit, die technische Umsetzbarkeit in der Praxis sowie auf die europäische Wettbewerbssituation.
Vor dem Hintergrund zunehmender gesetzlicher Auflagen wird aus Sicht der Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf eine flächendeckende und verpflichtende Herkunftskennzeichnung tierischer Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette – insbesondere bei Verarbeitungsprodukten und in der Gastronomie – als unerlässlicher Schritt gesehen. Nur durch transparente Herkunftsangaben können faire Wettbewerbsbedingungen hergestellt und der Absatz regional produzierten Schweinefleischs langfristig gesichert werden.
