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Bodennahe Gülle-Ausbringung verpflichtend oder freiwillig?

Veröffentlicht am 11. März 2024

Ohne bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern sind die Ziele zur Reduktion der Ammoniak-Emissionen unerreichbar! Die Landwirtschaftkammer fordert das Prinzip „Freiwilligkeit vor Zwang“!

Die bodennahe streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern reduziert die Ammoniakverluste und steigert die Stickstoffeffizienz. Da diese Technik mit erheblichen Kosten verbunden ist, wird sie durch die Investitionsförderung und ÖPUL unterstützt. Nur mit einer hohen Umsetzungsrate können die Freiwilligkeit und damit auch die Förderfähigkeit über das Jahr 2027 hinweg erhalten werden.

Appell zur Teilnahme

Daher wird an alle Betriebe mit relevanten Güllemengen und geeigneten Flächen appelliert, noch heuer die Weichen zu stellen (Gemeinschaftslösungen, Kooperationen, Maschinenring, Lohnunternehmer, …) und in die Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern" und/oder Gülleseparierung bis Ende 2024 einzusteigen. "Am 32. Dezember 2024 ist es zu spät!" Denn nur Betriebe mit Teilnahme an der Maßnahme im Jahr 2025 können in der Entscheidung "Freiwilligkeit oder Zwang" ihren Beitrag leisten.

Die Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf schließt sich dem Appell der Landwirtschaftskammern an und möchte auf weitere Unterlagen/Artikel, insbesondere von DI Franz Xaver Hölzl, LK Oberösterreich, Fachabteilung Boden.Wasser.Schutz, hinweisen. Nachfolgend finden Sie weiterführende Links zum Thema "Bodennahe Gülleausbringung":