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Lüftungsanlage schon überprüft?
Für unsere Mitglieder bzw. Ferkel-, Mastschweinelieferanten gibt es auch 2023 wieder eine Absicherung gegen unvorhersehbare Ausfälle durch eine Lüftungsausfallsversicherung. Grundlage für eine finanzielle Schadensvergütung ist das Alarmanlagen - Überprüfungsprotokoll.
Alarmanlagen – Überprüfungsprotokoll:
Die Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf leistet bei einem Lüftungsausfall für den Schaden an Zuchtsauen, Ferkel und Schweinen Entschädigungszahlungen. Ein Hauptkriterium für die Schadensvergütung bei einem Lüftungsausfall ist die jährliche Überprüfung der Lüftungs- und Alarmanlage durch ein konzessioniertes Elektro-Unternehmen. Wir möchten Sie daher ersuchen, das untenstehende Formular bis spätestens 15. Februar 2023 zu retournieren, damit für Ihren Betrieb ein Schadensanspruch besteht.
Wichtig:
- Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Schadensfall nur Ersatzleistungen für die über die EZG vermarkteten Tiere geleistet werden.
- Die Überprüfung der Lüftungs- bzw. Alarmanlage darf nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Schadensfall sein.
- Das Alarmanlagen - Überprüfungsprotokoll muss bei der EZG eingelangt sein (Bestätigung der Übernahme durch die EZG erforderlich).
- Die Berechnung der Schadensvergütung erfolgt dann mittels Abgleich der Schweinedatenbank. Der Berechnungszeitraum beträgt 12 Monate vor dem Datum des Lüftungsausfalls. Die EZG kann nur für den Prozentsatz der über die EZG vermarkteten Tiere Schadenersatz leisten.
Fotocredit: ©Franz Strasser/VLV