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Lüftungsanlage schon überprüft?

Veröffentlicht am 12. Januar 2023

Für unsere Mitglieder bzw. Ferkel-, Mastschweine­lieferanten gibt es auch 2023 wieder eine Absicherung gegen unvorher­seh­bare Ausfälle durch eine Lüftungs­ausfalls­versicherung. Grundlage für eine finanzielle Schadens­ver­gütung ist das Alarmanlagen - Überprüfungsprotokoll. 

Alarmanlagen – Überprüfungsprotokoll:


Die Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf leistet bei einem Lüftungsausfall für den Schaden an Zuchtsauen, Ferkel und Schweinen Entschädigungs­zahlungen. Ein Hauptkriterium für die Schadensvergütung bei einem Lüftungsausfall ist die jährliche Überprüfung der Lüftungs- und Alarm­anlage durch ein konzessioniertes Elektro-Unternehmen. Wir möchten Sie daher ersuchen, das untenstehende Formular bis spätestens 15. Februar 2023 zu retournieren, damit für Ihren Betrieb ein Schadensanspruch besteht.

Wichtig:

  • Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Schadensfall nur Ersatzleistungen für die über die EZG vermarkteten Tiere geleistet werden.
  • Die Überprüfung der Lüftungs- bzw. Alarmanlage darf nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Schadensfall sein.
  • Das Alarmanlagen - Überprüfungsprotokoll muss bei der EZG eingelangt sein (Bestätigung der Übernahme durch die EZG erforderlich).
  • Die Berechnung der Schadens­ver­gütung erfolgt dann mittels Abgleich der Schweine­datenbank. Der Be­rechnungs­zeit­raum beträgt 12 Monate vor dem Datum des Lüftungs­aus­falls. Die EZG kann nur für den Prozentsatz der über die EZG vermarkteten Tiere Schadenersatz leisten.

pdfLüftungs- und Alarmanlagenprotokoll 2023

 Fotocredit: ©Franz Strasser/VLV